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Doppelhaushälfte: Einfamilienhauszuschlag bei der Mieterhöhung?(ho) Sieht ein Mietspiegel einen prozentualen Zuschlag für Mietpreise vermieteter Einfamilienhäuser vor, so gilt dieser Zuschlag auch im Falle einer vermieteten Doppelhaushälfte (AG Hanau, Urteil vom 7.7.2023 - 34 C 126/22, ZMR 2023, 798 f). Für die Anrechenbarkeit des Zuschlags ist nicht notwendig, dass es sich um ein freistehendes oder um ein alleinstehendes Einfamilienhaus handelt. Bezieht sich der Mietspiegel nicht ausdrücklich auf freistehende Einfamilienhäuser, so kann der Zuschlag auch bei der Mieterhöhung für vermietete Reihenhäuser und Doppelhaushälften berücksichtigt werden. Die Argumentation des Gerichts: Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass der Mietspiegel selbst in seinen Dokumentationen davon Abweichendes bestimmen kann und zum Beispiel den Einfamilienhauszuschlag von der Existenz eines freistehenden Objekts abhängig machen kann. Lesetipp: Broschüre „Mieterhöhung freifinanzierter
Wohnraum“, © Dr. Hans Reinold Horst |