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Hausbank München
Bank für Haus- und Grundbesitz eG


Die Hausbank München ist seit ihrer Gründung im Jahre 1908 eine Geschäftsbank mit engen Beziehungen zu Haus & Grund. Sie ist der Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes Deutscher Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. angeschlossen, die u.a. den betragsmäßig unbegrenzten Schutz sämtlicher Einlagen gewährt, wozu selbstverständlich auch die Einlagen auf Mietkautionskonten zählen.

Das Gesetz bestimmt, dass Mietkautionen

  1. getrennt vom Vermögen des Vermieters bei einem Geldinstitut anzulegen sind und
  2. mit dem für Spareinlagen üblichen Zinssatz zu verzinsen sind.

Der Kautionsservice der Hausbank München:
Ein Mietkautionskonto muss nicht mit einem Zeit raubenden, teueren und undurchschaubaren Arbeitsaufwand verbunden sein.

Die Hausbank München bietet:
ein Treuhand-Sparkonto, das alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt.

Es wird auf den Namen des jeweiligen Vermieters als Treuhänder und für den jeweiligen Mieter als Treugeber geführt. So werden Vermieter "nebenbei" auch von allen Sparbüchern und lästigen Tresorverwaltungen befreit. Ein direkter freier Zugriff auf die angelegte Kautionssumme ist dem Vermieter jederzeit garantiert.

Das große Plus:
Übersichtlich und klar geordnet nach Objekten und Mietern, erhält jeder Vermieter seine persönlichen Jahres-Informationen, eine detailgenaue Aufstellung aller Kapitalbeträge und Zinsgutschriften der jeweils verwalteten Mietkautionskonten.

Eine persönliche Steuerbescheinigung für den Mieter gibt's natürlich dazu, automatisch und direkt. Ganz ohne Extra-Aufwand für den Vermieter. Einfach per Versand von der Bank an alle Mieter. So hat jeder einzelne stets die Möglichkeit, die Anrechnung eventuell einbehaltener Zinsabschlagsteuer bei seinem Finanzamt zu beantragen.

Ihr Gewinn:
Das Vertrauen, das die Mitglieder von Haus & Grund der Hausbank München entgegenbringen wird zum Jahresende mit einer Aufwandsentschädigung belohnt:
Auf die jeweils bis zum Jahresende unterhaltenen Kautionssparguthaben vergütet die Hausbank München eine Aufwandsentschädigung an den Vermieter (den im Kundenstammblatt eingetragenen Kontoinhaber) zusätzlich zu den Zinsen für den Mieter. Die Höhe der Aufwandsentschädigung richtet sich nach der Gesamtanlagesumme des Kautionssparguthabens.


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