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„Ganz, ganz genau…“

Dach - Copyright Sylvia HorstPfeift im Herbst und Winter der Sturm über das Dach und um das Haus, muss das Gebäude wetterfest sein. Denn für umherfliegende Dachziegel haftet der Grundeigentümer unter Umständen. Bei der Prüfung, ob das Dach sturmfest ist, hält es ganz, ganz genau, sagt Haus & Grund Vorsitzender Timm Voss unter Berufung auf ein Urteil des LG Aurich vom 19. Januar 2018 (3 O 1102/16). In dem entschiedenen Fall hatten sich Dachziegel gelöst und am Nachbarhaus Schäden angerichtet. Der Nachbar klagte auf Schadensersatz - und bekam Recht.

Es reicht nicht, wenn der Eigentümer oder ein von ihm mit anderen Reparaturarbeiten beauftragter Handwerker mal eben über das Dach schaut, so Voss. Um sich gegen Schadensersatzforderungen bei Sturmschäden durch umherfliegende Dachziegel wirksam verteidigen zu können, ist der Nachweis nötig, dass man die Prüfung des Daches auf Festigkeit eigens beauftragt hat.

Das Gericht verurteilte einen Hauseigentümer, der eine Fensterreparatur in Auftrag gegeben und den ausführenden Handwerker gebeten hatte, auch mal eben mit auf das Dach zu schauen, ob alles in Ordnung sei. Ohne sich tatsächlich vom festen Sitz der Dachpfannen zu überzeugen, schaute der Handwerker wie gewünscht mal eben drüber und gab sein okay. So kann man sich in Schadensfällen nicht wirksam entlasten, wie das Gericht feststellt. Notwendig wäre eine eigene Prüfung des Daches und ein eigens dazu erteilter Auftrag gewesen, erklärt der Vorsitzende, Timm Voss.

© Dr. Hans Reinold Horst

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