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Mitgliederversammlung von Haus & Grund Walsrode![]() Bild von links: Praxisprobleme, Grundsteuer und Mitgliederentwicklung im FokusWalsrode – Haus & Grund Walsrode lud seine Mitglieder zur jährlichen Versammlung ein, um über aktuelle Themen, Herausforderungen und rechtliche Entwicklungen rund um das private Immobilieneigentum zu informieren. Vorsitzender Timm Voss eröffnete die Sitzung und begrüßte die anwesenden Mitglieder sowie Gäste, darunter auch den renommierten Rechtsexperten Dr. Hans Reinold Horst, der mit praxisnahen Beispielen wertvolle Einblicke gab. Mitgliederentwicklung und VereinsstrukturHaus & Grund Walsrode kann derzeit auf steigende Mitgliedszahlen schauen. „Gerade in Zeiten wirtschaftlicher Unsicherheiten und rechtlicher Herausforderungen ist der Zusammenhalt in unserem Verein wichtiger denn je“, betonte Voss. Unterstützt wird er im Vorstand von der stellvertretenden Vorsitzenden Carola Maria Fernau, Schriftführer Robert Juhas und Kassenwart Bernd Cohrs. Strom- und Gasrechnungen: Wenn Mieter nicht zahlenEin zentrales Thema des Abends war die wachsende Problematik rund um die Strom- und Gasabrechnungen. Dr. Hans Reinold Horst zeigte anhand praktischer Fälle auf, welche Konsequenzen es für Vermieter haben kann, wenn Mieter in Zahlungsrückstand geraten – insbesondere bei Selbstzahlern für Gas. „Wenn der Mieter seine Versorgerrechnungen nicht mehr begleicht, führt das oft zu schwierigen Situationen für Eigentümer“, erläuterte Horst. Hier sei wichtig zu wissen: Vermieter können in solchen Fällen das Mietverhältnis kündigen. Ob dies fristlos oder fristgerecht geschehen kann, hängt von der Höhe und Dauer des Zahlungsrückstands ab. „Eine fristlose Kündigung ist möglich, wenn der Mietvertrag durch den Zahlungsverzug erheblich verletzt wird“, so Horst. Grundsteuer: Einspruchsfrist und KlagewegEin weiteres heiß diskutiertes Thema war die Neuberechnung der Grundsteuer. Rechtsanwalt Dr. Horst wies darauf hin, dass Eigentümer ihre neuen Grundsteuerbescheide genau prüfen sollten. Besonders wichtig: Innerhalb von vier Wochen nach Erhalt des Bescheids bleibt nur der Klageweg. Doch eine Klage befreit nicht von der Zahlungspflicht. Deshalb empfiehlt Dr. Horst, die Grundsteuer weiterhin zu überweisen – jedoch mit dem Vermerk „Unter Vorbehalt“. Dies könne helfen, eine spätere Rückerstattung zu ermöglichen, falls die Berechnung fehlerhaft war. Auch Mieter können eine Erhöhung der Grundsteuer anfechten, doch dafür muss der Eigentümer nachweisen, dass er alle rechtlichen Schritte ausgeschöpft hat. Weitere Informationen hierzu finden Mitglieder auf der Webseite von Haus & Grund Niedersachsen: www.haus-und-grund-niedersachsen.de. Fazit: Herausforderungen aktiv angehenDie Mitgliederversammlung zeigte deutlich, dass private Vermieter zunehmend mit komplexen rechtlichen und wirtschaftlichen Fragen konfrontiert sind. „Wichtig ist es, gut informiert zu sein und seine Rechte konsequent wahrzunehmen“, fasste Vorsitzender Timm Voss zusammen. Haus & Grund Walsrode stehe seinen Mitgliedern dabei weiterhin mit Rat und Tat zur Seite. Mit anhaltendem Interesse an den diskutierten Themen klang die Versammlung in geselliger Runde aus. Haus & Grund Walsrode setzt weiterhin auf eine starke Gemeinschaft und kompetente Beratung für alle Mitglieder. |