Teure Fernwärme:
Paukenschlag vom Gericht
Drückt
der kommunale Energieversorger seinen Endkunden zu hohe Preise für
den Bezug von Fernwärme auf, kann er zurückgepfiffen werden.
Darauf weist jetzt Haus & Grund Walsrode unter Bezug auf ein Urteil
des Landgerichtes (LG) Wuppertal vom 03.04.2025 (Az. 5 O 162/23) hin.
Dazu erklärt Vorsitzender Timm Voss: „Seit Ausbruch des Ukrainekrieges
am 24.02.2022 hat der Energieversorger in dem entschiedenen Fall die Fernwärmepreise
in den letzten 3 Jahren verzwölffacht, von 3,49 Cent in 2021 auf
43,32 Cent pro Kilowattstunde in 2023. Die Argumentation des Energieversorgers:
Der Fernwärmepreis hänge am Gaspreis. Und der habe sich in dem
fraglichen Zeitraum wegen der Energiekrise brachial verteuert Das Gericht
sieht diese Argumentation als ungerechtfertigt an. Die Folge: Der
Energieversorger muss ca. 350.000 € zurückzahlen.
Die Begründung des Gerichts:
Zwar knüpfe § 24 Abs. 4 Satz 1 AVBFernwärmeV den Bezugspreis
auch an die Entwicklung des Gaspreises an. Danach dürften Preisänderungsklauseln
aber nur so ausgestaltet werden, dass sie sowohl die Kostenentwicklung
bei Erzeugung und Bereitstellung der Fernwärme durch das Unternehmen
als auch die jeweiligen Verhältnisse auf dem Wärmemarkt angemessen
berücksichtigten. Hier sei entscheidend, dass die gelieferte
Fernwärme zu 85 % aber nicht aus Gas, sondern aus
dem Müllheizkraftwerk der Abfallwirtschaftsgesellschaft der
Stadt W. gewonnen werde, so das Gericht. Die erhöhten Preise seien
deshalb zu Unrecht verlangt worden. Allein für das Abrechnungsjahr
2022 seien 349.868,67 € zurückzuzahlen (§ 812 Abs. 1 Satz
1, 1. Alternative BGB). Die auf diesen Betrag geforderten Zinsen der Kläger
seien damit noch nicht berücksichtigt.
Hintergrund:
Die Preistransparenzplattform Fernwärme der Verbraucherzentrale Bundesverband
(vzbv) hat ermittelt, dass in jedem vierten Fernwärmenetz die Heizkosten
für Verbraucher besonders stark angestiegen sind. Damit Fernwärme
bezahlbar bleibe, sei eine Preisobergrenze für den Wärmemarkt
zu fordern. Auch der Deutsche Mieterbund reagiert auf die weiter erwartete
Entwicklung der Fernwärmekosten besorgt.
Dazu der Rat von Haus & Grund Walsrode: „Verbraucher sollten
ihre Fernwärmerechnungen in den letzten Jahren ab 2022 im Hinblick
auf Preisverteuerungen genau prüfen; unsere Mitglieder können
das gemeinsam mit uns erledigen.“ Und:
„Werden vergleichbar extreme Verteuerungen festgestellt und Zahlungen
deshalb gekürzt, sind auch Androhungen des Energieversorgers, den
weiteren Bezug an Fernwärme zu sperren, unwirksam, erläutert
Vorsitzender Timm Voss abschließend.
Nähere Informationen erhalten Mitglieder bei Haus
& Grund Walsrode.
Haus & Grund Walsrode ist über den Landesverband Haus &
Grund Niedersachsen Teil der bundesweiten Eigentümerschutz-Gemeinschaft
mit insgesamt ca. 900.000 Mitgliedern.
Pressekontakt:
Rechtsanwalt Timm Voss
(Vorstand im Sinne von § 26 BGB)
Moorstraße 43, 29664 Walsrode
Telefon: 05161/ 911 525
Telefax: 05161/ 911 527
E-Mail: info@hausundgrund-walsrode.de
© Dr. Hans Reinold Horst
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