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Immobilienverträge: Notariat goes digital
„Ziel dieses Entwurfs ist die umfassende Digitalisierung des Austauschs
von Dokumenten und Informationen zwischen Notarinnen und Notaren, Gerichten
und Verwaltungsstellen anlässlich des Vollzugs eines Immobilienvertrags,
zur gerichtlichen Genehmigung eines notariellen Rechtsgeschäfts oder
zur Erfüllung steuerlicher Anzeigepflichten. … Zugleich setzt
die Digitalisierung des Vollzugs einen Impuls zum Ausbau des elektronischen
Rechtsverkehrs in Grundbuchsachen. Sollte dies Realität werden, käme dies einem Quantensprung
für die gesamte Immobilienwirtschaft gleich, egal ob es sich um Privatleute,
Unternehmer oder um Immobilieninvestoren handelt. Denn Eigentumsübertragungen
an Immobilien, aber auch Belastungen durch Grundpfandrechte, mit Dienstbarkeiten
jeder Art, Regelungen vorweggenommener Erbfolgen und Vermögensübertragungen
in diesem Zusammenhang, die Einbringung von Immobilienvermögen in
Gesellschaften und Fonds, sowie alle wohnungseigentumsrechtlichen Vertragsangelegenheiten
würden vollständig digitalisiert und damit erheblich schneller
umsetzbar. Kann der Vollzug von Immobilienverträgen schneller abgewickelt werden, so hat das für die Betroffenen auch finanzielle Vorteile, wie zum Beispiel die Reduzierung oder sogar Einsparung von Bereitstellungszinsen und -Provisionen im Falle von kreditfinanzierten Transaktionen. © Dr. Hans Reinold Horst |