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Immobilienverträge: Notariat goes digital

Tastatur - Copyright Sylvia Horst(ho) Die Bundesregierung hat den „Entwurf eines Gesetzes zur Digitalisierung des Vollzugs von Immobilienverträgen, der gerichtlichen Genehmigungen von notariellen Rechtsgeschäften und der steuerlichen Anzeigen der Notare“ (BR-Drucks. 644/25 vom 7.11.2025) beschlossen und als Regierungsentwurf in den Bundesrat eingebracht. Augenblicklich wird dort dazu eine Stellungnahme erarbeitet (Art. 76 Absatz 2 GG). Geplant ist seine Umsetzung spätestens per 1. Januar 2027.
Der Gesetzentwurf ist Teil einer Digitalisierungsoffensive im Bereich der Notariate (vergleiche dazu bereits das Gesetz zur Einführung einer elektronischen Präsenzbeurkundung - ePb-Gesetz vom 10.12.2025, in Kraft getreten am 29.12. 2025, BGBl. I 2025 Nr. 320).
Die Begründung zum Gesetz zur Digitalisierung des Vollzugs von Immobilienverträgen wörtlich:

„Ziel dieses Entwurfs ist die umfassende Digitalisierung des Austauschs von Dokumenten und Informationen zwischen Notarinnen und Notaren, Gerichten und Verwaltungsstellen anlässlich des Vollzugs eines Immobilienvertrags, zur gerichtlichen Genehmigung eines notariellen Rechtsgeschäfts oder zur Erfüllung steuerlicher Anzeigepflichten. … Zugleich setzt die Digitalisierung des Vollzugs einen Impuls zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs in Grundbuchsachen.
Ein weiteres Ziel dieses Entwurfs ist es, den Gutachterausschüssen und dem Statistischen Bundesamt vollständige Datensätze zu Immobilientransaktionen zur Verfügung zu stellen. …Um die erforderlichen Daten erheben zu können, müssen die Beteiligten eines Immobilienvertrags den Gutachterausschüssen bestimmte Daten zum Grundstück mitteilen. In der Praxis hat sich allerdings gezeigt, dass diese Verpflichtung häufig nicht, zu spät oder nur teilweise erfüllt wird. Dies beeinträchtigt die Qualität der Datenerhebung derzeit erheblich. Zudem übermitteln Notarinnen und Notare sowie Beteiligte Daten überwiegend papiergebunden und unstrukturiert an die Gutachterausschüsse, was zu weiteren Verzögerungen führt.“

Sollte dies Realität werden, käme dies einem Quantensprung für die gesamte Immobilienwirtschaft gleich, egal ob es sich um Privatleute, Unternehmer oder um Immobilieninvestoren handelt. Denn Eigentumsübertragungen an Immobilien, aber auch Belastungen durch Grundpfandrechte, mit Dienstbarkeiten jeder Art, Regelungen vorweggenommener Erbfolgen und Vermögensübertragungen in diesem Zusammenhang, die Einbringung von Immobilienvermögen in Gesellschaften und Fonds, sowie alle wohnungseigentumsrechtlichen Vertragsangelegenheiten würden vollständig digitalisiert und damit erheblich schneller umsetzbar.
Neben steuerlichen Anzeigen der Notare würde auch der elektronische Datenaustausch zwischen Notaren, Gerichten, Behörden und der Finanzverwaltung erheblich beschleunigt.

Kann der Vollzug von Immobilienverträgen schneller abgewickelt werden, so hat das für die Betroffenen auch finanzielle Vorteile, wie zum Beispiel die Reduzierung oder sogar Einsparung von Bereitstellungszinsen und -Provisionen im Falle von kreditfinanzierten Transaktionen.

© Dr. Hans Reinold Horst

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