Menü/Datenschutz

Home > News/Presse > BGH schafft „3-Angebote-Regel“ ab

BGH schafft „3-Angebote-Regel“ ab

BGHDer Bundesgerichtshof hat in seiner Entscheidung vom 27.03.2026 zum Aktenzeichen V ZR 7/25 die bisherige Rechtsprechung gekippt und klargestellt, dass Gemeinschaften von Wohnungseigentümern nicht länger verpflichtet sind, starr drei Vergleichsangebote für Erhaltungsmaßnahmen einzuholen. Darauf macht jetzt Haus & Grund Walsrode aufmerksam. Dieses Urteil bringt mehr Flexibilität für Eigentümer und Verwalter, da sie Erhaltungsmaßnahmen nun schneller und passgenauer organisieren können, so Vereinsvorsitzender Timm Voss.

Was war geschehen? Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (GdWE) beschloss im Jahr 2023 den Austausch von Fenstern und Vordachverglasungen und daran anschließende Malerarbeiten. Beauftragt wurden nach entsprechendem Angebot eine Glaserei und eine Malerfirma. Auf die Einholung weiterer Angebote wurde mit dem Hinweis darauf verzichtet, dass die benannten Firmen bereits in der Vergangenheit „zur vollsten Zufriedenheit“ der GdWE tätig waren. Nach Anfechtung der Beschlüsse landet der Fall vor dem BGH.

Der BGH stellt fest, dass die Wohnungseigentümer ihre Entscheidung aufgrund einer ausreichenden Tatsachengrundlage treffen müssen. Nur dann entspricht der Beschluss ordnungsgemäßer Verwaltung. Dafür sei jedoch nicht immer die Einholung dreier Vergleichsangebote für die Durchführung von Erhaltungsmaßnahmen erforderlich. Eine solche Verpflichtung ergibt sich nicht aus dem Gesetz und würde zudem das Ermessen der Wohnungseigentümer zu stark einschränken. Bei Kleinaufträgen, welche sich nicht schematisch festhalten lassen, sei das Angebot durch den Verwalter bzw. die Wohnungseigentümer auf Eignung und Wirtschaftlichkeit selbst prüfbar. Bei größeren Erhaltungsmaßnahmen könnten auch Architekten oder Bausachverständige zu Rate gezogen werden. Aber auch der Umstand, dass der einzige Anbieter vor Ort zur Zufriedenheit der Wohnungseigentümer in der Vergangenheit tätig war, kann die Einholung von Vergleichsangeboten entfallen lassen.

„Die bisherige Rechtsprechung war nicht mehr praxistauglich“, so Vereinsvorsitzender Voss. Oftmals waren nicht einmal mehrere Handwerker vor Ort ansässig. Falls doch lehnten sie, wohl ahnend, dass der Auftrag durch die GdWE ohnehin nicht erteilt werde, die kostenlose Angebotserstellung ab. Entscheidungsprozesse in der GdWE können nun effizienter gestaltet und bürokratische Hürden abbaut werden. Gleichzeitig bleibt die Pflicht zur verantwortungsbewussten Mittelverwendung bestehen.

Nähere Informationen erhalten Mitglieder bei Haus & Grund Walsrode.

Haus & Grund Walsrode ist über den Landesverband Haus & Grund Niedersachsen Teil der bundesweiten Eigentümerschutz-Gemeinschaft mit insgesamt ca. 900.000 Mitgliedern.


Pressekontakt:
Rechtsanwalt Timm Voss
(Vorstand im Sinne von § 26 BGB)

Moorstraße 2, 29664 Walsrode
Telefon: 05161/ 911 525
Telefax: 05161/ 911 527
E-Mail: info@hausundgrund-walsrode.de

News/Presse >>

Unsere Partner:

Logo Roland Versicherung Logo VGH-Versicherung Logo NDS Bauschlichtungsstelle Logo Hausbank