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Grunderwerbsteuer auch für Erschließungskosten?

Haus - Copyright Sylvia HorstDarf das Finanzamt auch Grunderwerbsteuer für Erschließungskosten und den Hauswasseranschluss erheben, wenn der Verkäufer diese Kosten in den Kaufpreis mit einrechnet? Diese Frage wird jetzt den Bundesfinanzhof (BFH) beschäftigen (Az.II R 9/21 und II R 32/20).

Immobilienkäufer, denen noch anfallende Erschließungskosten vom Bauträger oder von einem sonstigen Veräußerer mit in den Kaufpreis eingepreist werden, können deshalb schon im Vorfeld der Entscheidung Einspruch beim Finanzamt gegen den erlassenen Heranziehungsbescheid zur Grunderwerbsteuer einlegen, kommentiert Haus & Grund Walsrode. Vorsitzender Timm Voss erklärt dazu: "Ob der Einspruch erfolgreich sein wird, hängt natürlich vom Ausgang des Verfahrens ab."

Hintergrund:
Geklagt hatte ein Käufer, der ein unbebautes Grundstück erworben hatte. Im Kaufpreis waren Erschließungskosten sowie die Kosten für einen Hauswasseranschluss berücksichtigt, die der Veräußerer an die Gemeinde zahlen musste. Der Käufer des Grundstücks machte die Kosten beim Finanzamt erfolgreich geltend. Die Steuerbehörde weigerte sich aber, auch die Grunderwerbsteuer erst nach Abzug der Kostenanteile festzusetzen. Angesetzt wurde nicht der geminderte, sondern der volle Kaufpreis. Dagegen wehrte sich der Käufer vor dem Finanzgericht (FG) Münster - bislang erfolglos (Urteil vom 16.03.2021 - 8 K 1438/19 GrE).

"Die Frage korrekten Bemessung der Grunderwerbsteuer stellt sich vor allem auch beim Kauf bebauter Grundstücke, insbesondere beim Erwerb von schlüsselfertigen Immobilien vom Bauträger", so Timm Voss abschließend.

Nähere Informationen erhalten Mitglieder bei Haus & Grund Walsrode.

Haus & Grund Walsrode ist über den Landesverband Haus & Grund Niedersachsen Teil der bundesweiten Eigentümerschutz-Gemeinschaft mit insgesamt ca. 900.000 Mitgliedern.


Pressekontakt:
Rechtsanwalt Timm Voss
(Vorstand im Sinne von § 26 BGB)

Moorstraße 43, 29664 Walsrode
Telefon: 05161/ 911 525
Telefax: 05161/ 911 527
E-Mail: info@hausundgrund-walsrode.de

© Dr. Hans Reinold Horst

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