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Haus & Grund: Füttern von Wildtauben auch im Winter verboten

Vogel - Copyright Sylvia HorstMieter dürfen auch im Winter keine Wildtauben füttern. Das ist nach der Rechtsprechung unzulässig, selbst wenn nichts im Mietvertrag dazu geregelt ist. Dies teilt jetzt Haus & Grund Walsrode unter Bezug auf Rechtsprechung und Fachliteratur mit (AG Bonn, Urteil vom 20.04.2018 – 204 C 204/17, juris; LG Braunschweig, Urteil vom 04.03.2014 – 6 S 411/13; LG Düsseldorf, Urteil vom 27.11.1992 – 21 S 112/92, ZMR 1993, Nr. 3, Seite II; Blank in Schmidt-Futterer, Mietrecht, 13. Auflage 2017, § 543, Rn. 60).

Dazu Vereinsvorsitzender, Timm Voss: "Grund dafür ist neben einer starken Verschmutzung von Gebäude, Balkonen und Grundstücksaußenbereichen durch Nahrungsabfall und durch Taubenkot vor allem die Gefahr einer Übertragung von Ungeziefer durch die angelockten Tiere." Mancherorts werden Tauben deshalb sogar als die „Ratten der Lüfte“ bezeichnet, erklärt Voss.

Deshalb die Empfehlung von Haus & Grund Walsrode:
Kommt es zu Fütterungen von Wildtieren, sollten Vermieter ihre Hausgemeinschaften entsprechend auf die damit verbundenen Gefahren und auf die Rechtslage hinweisen. Sollte das nicht helfen, kann gegen ausgemachte Wildfütterer schriftlich vorgegangen werden; dann sollte eine Abmahnung ausgesprochen und Unterlassung dieses vertragswidrigen und gesundheitsgefährlichen Verhaltens bei Meidung von Kündigungsfolgen im Wiederholungsfalle verlangt werden.

Nähere Informationen erhalten Mitglieder bei Haus & Grund Walsrode.

Haus & Grund Walsrode ist über den Landesverband Haus & Grund Niedersachsen Teil der bundesweiten Eigentümerschutz-Gemeinschaft mit insgesamt ca. 900.000 Mitgliedern.


Pressekontakt:
Rechtsanwalt Timm Voss
(Vorstand im Sinne von § 26 BGB)

Moorstraße 43, 29664 Walsrode
Telefon: 05161/ 911 525
Telefax: 05161/ 911 527
E-Mail: info@hausundgrund-walsrode.de

© Dr. Hans Reinold Horst

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