Betriebskostenabrechnung
leicht gemacht
Betriebskostenabrechnung?
Für uns ein Kinderspiel - so schwer ist das doch gar nicht, freuen
sich die Mitglieder von Haus & Grund Walsrode. Notwendig sind doch
nur nach den einzelnen vertraglich umlegbaren Betriebskostenarten unterteilt
die Angabe der Gesamtkosten, des Verteilerschlüssels, des Kostenanteils
für die betreffende Wohnung und die Angabe der im Abrechnungszeitraum
erbrachten Vorauszahlungen. Und schon sind wir fertig, denn dann hat man
das Rechenergebnis schon ermittelt.
Vereinsvorsitzender, Timm Voss ergänzt:
"Natürlich muss man die Belege, die der Abrechnung zugrunde
liegen, gut geordnet und vorbereitet haben. Denn als Mieter kann man ein
Einsichtsrecht in die Belege gegenüber seinem Vermieter geltend machen.
Als Vermieter sollte man dem auch zügig nachkommen. Denn der Mieter
muss ermittelte Nachzahlungen so lange nicht ausgleichen, wie er bei geltend
gemachtem Prüfungsanspruch in die Belege noch nicht Einsicht nehmen
konnte. Konnte er das aber, muss er in aller Regel zunächst zahlen,
auch wenn er die Rechnung inhaltlich moniert. Dafür hat der Mieter
30 Tage lang Zeit."
Zum guten Schluss der Hinweis von Haus & Grund Walsrode:
Natürlich ist die Abwicklung der Belegeinsicht coronakonform unter
Beachtung der geltenden Infektionsschutzregelungen zu organisieren, wie
Voss bekräftigt.
Nähere Informationen erhalten Mitglieder bei Haus
& Grund Walsrode.
Haus & Grund Walsrode ist über den Landesverband Haus &
Grund Niedersachsen Teil der bundesweiten Eigentümerschutz-Gemeinschaft
mit insgesamt ca. 900.000 Mitgliedern.
Pressekontakt:
Rechtsanwalt Timm Voss
(Vorstand im Sinne von § 26 BGB)
Moorstraße 43, 29664 Walsrode
Telefon: 05161/ 911 525
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E-Mail: info@hausundgrund-walsrode.de
© Dr. Hans Reinold Horst
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